Was ist Kobudo ?

Unter dem Begriff Kobudo (Waffenkampfsystem) versteht man die Fertigkeit, mit traditionellen, alten, japanischen Waffen umzugehen. Die Wiege dieser speziellen asiatischen Kampfkunst liegt auf der Insel Okinawa. Als die Insel um 1600 besetzt wurde, verboten die Besatzer das Tragen von Waffen und beschlagnahmten alle Schwerter und größeren Klingenwaffen und erlaubten außerdem pro Dorf nur noch ein Messer, das zudem von den Besatzern streng bewacht wurde.

Die Einwohner Okinawas waren gezwungen, sich mit den einfachen Geräten des täglichen Lebens zu verteidigen und setzten ihre landwirtschaftlichen Werkzeuge und Ackergeräte als Waffen gegen bewaffnete Krieger und Diebe ein.
Sie benutzen ihre neu gewonnenen Waffen und kombinierten sie mit karateähnlichen Bewegungen, was deren Einsatz noch effektiver und erfolgreicher machte.
Man benutzte zum Beispiel den einfachen Dreschflegel (zwei mit einem Band oder einer Kette verbundene Holzstöcke), das Nunchaku zum Kampf, indem man es um sich herum schleuderte oder den Gegner als Schlagwaffe damit angriff.
(Der Besitz und der Umgang mit dem Holz-Nunchaku ist z.Zt. in Deutschland nicht erlaubt !!!)

Bokken, Katana,  Bo, Kama, Sai, Surujin und Tonfa
Auch die dreispitzige Gabel bzw. Heugabel Sai wurde zu einer gefürchteten Waffe. Sie wurde speziell zum zerbrechen von Schwertklingen benutzt oder als Wurfwaffe (Kriegssai). Bo-Jutsu, die Kunst sich mit einem langen Stock zu verteidigen, ist aus der Tradition buddhistischer Mönche übernommen worden, die gelernt hatten, ihren Wanderstock im Notfall zu Verteidigungszwecken einzusetzen.
Außerdem fand das Tonfa (der Griff zum Drehen eines Mühlsteines) zum Schutz und Angriff gegen Schwerter, sowie das Kama (eine aus Holz gefertigte Sichel zum Schneiden von Reispflanzen) weit verbreitete Anwendung. Weitere bekannte Kobudo-Waffen sind :
Tekko, Tessen, Jo, Hanbo, Yari, Hoko, Naginata, Tinbe und Surujin.

Die Bewegungsformen beim Praktizieren von Kobudo entsprechen in etwa den Positionen des traditionellen Karate, wobei der deutliche Unterschied in der Hinzunahme von Waffen besteht.

 

Achtung:

Seit dem 01.04.2003 ist das grundlegend neue Waffengesetz in Kraft getreten. Viele bis dato erlaubte Waffen sind ab sofort verboten. Interessierte können den Gesetzestext dem Bundesgesetzblatt Nummer 73 vom 4. Quartal 2002 entnehmen. Eine Read-only Version ist frei zugänglich unter untenstehendem Link. Von dort aus muß man sich selbständig mit Hilfe der rechten Navigationsleiste zum entsprechenden Dokument vorarbeiten.
Zitierweise: WaffenG im BGBl I 73 S. 3970-4014 2002
Link zu den Bundesgesetzblättern.